Autor Thema: Definition »Finanzielle Kompetenz«  (Gelesen 5703 mal)

Offline Bennett

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Definition »Finanzielle Kompetenz«
« am: Mai 19, 2004, 09:45:11 Nachmittag »
Definition »Finanzielle Kompetenz«

In §3 der Ideale der FinanzUni steht, die FinanzUni lehrt finanzielle Kompetenz. Nun gut, aber was ist das überhaupt, finanzielle Kompetenz?

Definitionen müssen sein. Sonst redet man nicht über dasselbe Thema, sondern aneinander vorbei.

Finanzielle Kompetenz sei definiert als »die Fähigkeit, mit eigenem und mit fremdem Geld so umzugehen, daß es der Zielerreichung bestmöglich dient«. Finanzielle Kompetenz ist eine Kombination aus Wissen und Methodik.

Merksatz: Finanzielle Kompetenz ermöglicht den zielorientierten Umgang mit Geld.

Voraussetzung für das Vorhandensein finanzieller Kompetenz ist somit:
  • eine Zielsetzung
  • ein Bewertungsmaßstab für das Ausmaß der Zielerreichung
  • die Kenntnis alternativer Wege der Zielerreichung.
Ein Ziel unterscheidet sich von einem Wunsch dadurch, daß das Ziel »operationalisiert« ist. Das heißt, das Ziel steht inhaltlich und zeitlich genau fest und die Zielerreichung ist individuell beeinflußbar.

Merksatz: Ziele sind operationalisierte und individuell beeinflußbare Wünsche.

Nur dann kann das Ziel überhaupt verfolgt werden und nur die Zielverfolgung macht die Zielerreichung wahrscheinlich. Anderenfalls warten Sie auf Glück (wie beim Lotto). Und wer bei seinen Finanzen auf Glück wartet, wartet erfahrungsgemäß sein Leben lang vergeblich.

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« Letzte Änderung: September 21, 2011, 03:22:45 Vormittag von awayand »
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Vermögensbildung verlangt doppelte Bildung. Kompetenzbildung und Kapitalbildung. In dieser Reihenfolge.

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